MENETEKEL EINES STAATSVERSAGENS – Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland.

Der Bürger bezahlt jedes Jahr mittels einer Zwangsabgabe jährlich viele Milliarden Euro (zuletzt 8,42 Milliarden Euro) zur Aufrechterhaltung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks und bekommt dafür nicht selten – so beispielhaft jüngst wieder nachlesbar in der unabhängigen Presse: Rundfunkhäuser als Paläste der Verschwendung, aufgeblähte Apparate mit ungewöhnlich hohen Gehältern und üppigen Pensionen (das Spitzengehalt betrug in 2021 gut 410.000 Euro), eher verdrehte und den eigenen politischen Vorstellungen angepasste Wahrheiten, „Verschlafen“ wichtiger Nachrichten und Warnhinweise (z.B. Flutkatastrophe), und fast schon als Petitesse, nicht korrekte und eher gefälschte Spesenabrechnungen, sowie Luxusdienstwagen und Dienstwagenmissbrauch. Die vorstehende Liste lässt sich nahezu beliebig verlängern.

Die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung durch eine „Zwangsabgabe“ ist durch diese skandalbesetzten Vorgänge wieder verstärkt in öffentlicher Diskussion. Es gilt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion sich grundsätzlich zu besinnen, ob nicht eine privatwirtschaftliche Ordnung des Rundfunks eine größere Konsumentensouveränität und „public value“ bringt.

Die aktuelle Medienordnung benachteiligt private Anbieter durch die Zwangsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Anbieter. Wir brauchen gleiche Chancen für alle am Medienmarkt Beteiligten und mehr Konsumentensouveränität. Die Finanzierung von gesellschaftlich bedeutsamen Programminhalten ist dennoch möglich, muss aber unabdingbar den politischen Einfluss begrenzen.

Die Vertreter des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks sehen sich schon länger – mehr oder minder – in einem Rechtfertigungsdruck. Sie verweisen gerne auf ihre große gesellschaftliche und soziale Verantwortung, wie in der Vergangenheit beispielsweise Tom Buhrow: „Die ARD wird alles dafür tun, dass Deutschland kein Land der Echokammern wird, sondern eine Herzkammer der Demokratie in Europa und der Welt bleibt“.

Deutschland hat – mit 8.42 Milliarden Euro jährlichen Ausgaben – den weltweit teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Im Verhältnis der Zahl der Zuschauer zum Finanzaufkommen belegt der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk im internationalen Vergleich einen der letzten, beim Vergleich der Beitragsaufkommen einen der vorderen Plätze. Diese Aussage hat auch dann noch Bestand, wenn die ARD gelegentlich auf große Sparprogramme hinweist. Regelmäßig drohen die Senderverantwortlichen mit aus ihrer Sicht unvermeidbaren Programmkürzungen, sollten von ihnen berechneten „notwendigen“ Erhöhungen der Rundfunkbeiträge nicht stattgegeben werden.

Die ursprüngliche Notwendigkeit zur Schaffung und dem Erhalt eines öffentlich- rechtlichen Rundfunks – gerne wird hier auf verschiedene Marktversagenstheorien beim Angebot eines öffentlichen Gutes hingewiesen – zur insbesondere Sicherstellung einer verfassungsrechtlich abgesegneten Grundversorgung der Bürger mit Rundfunk und Fernsehen, sollte spätestens mit der umfassenden Digitalisierung der Medien und der damit einhergehenden Vielfalt des – auch internationalen – medialen Angebots als hinfällig angesehen werden.

Der Grundversorgung der Bürger mit breiten und tiefergehenden Informationen aller Art, ist durch die bestehende Medienvielfalt sowohl in einer notwendigen Breite als auch Tiefe mit einer hohen Objektivität und Ausgewogenheit garantiert; auch soziale Medien und das Internet mit internetbasierten, interaktiven neuen Medien, nehmen hier eine bedeutende Rolle wahr. Es mag in der „Natur der Sache liegen“, dass der Intendant der größten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt dies anders sieht und insbesondere auf die große regionale Verankerung der öffentlich- rechtlichen Anbieter hinweist. Nicht nur mit dieser Begründung leisten sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten in einer bemerkenswerten Ausbreitung mehr als 20 Fernsehsender, über siebzig Radiosender und hunderte Angebote auf Online-Basis.

Die Bürger werden zur Finanzierung eines Angebots verpflichtet („Zwangsabgabe“), das sie eben auch durch die eingetretenen Entwicklungen mit einem vielfältigen Angebot auf dem allgemein zugänglichen und freien Markt erhalten können. Der Chefredakteur einer öffentlich-rechtlichen Anstalt nannte die Zwangsabgabe eine notwendige und nützliche „Demokratie-Abgabe“, und erkennt keinen „rot-grünen Einschlag“ der Journalisten. Diese Einschätzung steht zumindest im nicht selten erkennbaren Widerspruch zur Rangliste der Talkshowgäste. Augenscheinlich ist es diesem Chefredakteur zudem nicht erwähnens– und bedenkenswert, dass nach einer Umfrage über 90 Prozent der ARD journalistisch Auszubildenden Rot-Grün wählen würden.

Dessen ungeachtet erlebt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit Längerem einen nicht übersehbaren schwindenden Rückhalt bei den Hörern und Zuschauern. Den Anspruch, Rundfunk für alle gesellschaftlichen Gruppen zu bieten und entsprechend dem Rundfunkstaatsvertrag ausgewogen zu berichten und unparteiisch zu sein, kommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mehr nach, so zumindest das Ergebnis einer bedenkenswerten umfangreichen jüngeren Studie. Nach dieser Studie (Reuters Institute) werden Menschen unter 25 Jahren und Menschen mit relativ niedriger Bildung nur unzureichend erreicht. Von den 25- bis 34-Jährigen wird das Nachrichtenangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur noch zu 13 Prozent, von den 18- bis 24-Jährigen nur noch zu sechs Prozent in Anspruch genommen. Nach einer Umfrage Anfang des Jahres 2020 sprachen sich zu diesem Zeitpunkt bereits knapp 30 Prozent der 18- bis 29-Jährigen für die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Nach den jüngsten bekannt gewordenen skandalhaften Vorgängen, sprechen sich in einer online Umfrage (Civey) zwei Drittel der Deutschen für die Abschaffung des Rundfunkbeitrages aus. In anderen Umfragen steigt der Wert zur Ablehnung der Gebühren auf über 80 Prozent.

Nach der zuvor erwähnten Studie wird eine Klientel – auch und besonders in Kommentaren – angesprochen, die sich mehrheitlich politisch links von der Mitte einordnet. Die Studie kommt darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass eine nicht geringe Zahl der Zuschauer das Gefühl gewonnen hat, dass die journalistische Ausgewogenheit nicht besonders im Vordergrund der Berichterstattung steht. Es ist ein Vertrauensverlust entstanden, dies umso mehr, wenn ein Bericht gleichzeitig mit einer „richtigen“ Interpretation verbunden wird und die Sorge besteht, dass eine „Meinungsmache“ jenseits der journalistischen Sorgfalt, nicht nur gelegentlich anzutreffen ist. Es wird in diesem Zusammenhang des Öfteren angemerkt, dass die Trennung von Information und Meinung zunehmend weniger zu erkennen ist. Auch von einer „missionarischen Haltung“ der öffentlich-rechtlichen Programme ist zu lesen. Es ist im vorstehenden Kontext zu hinterfragen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Sicherung einer Grundversorgung und Information noch vollumfänglich nachkommt, wenn die angebotene Meinungsvielfalt zumindest in Frage gestellt werden muss.

Der hauseigene Kinderchor der größten ARD-Anstalt sang zum Beispiel ein Lied mit der mehrfachen textlichen Wiederholung „Meine Oma ist ´ne alte Klimasau“. Ein „sogenannter“ freier Journalist der Anstalt ergänzt, dass die Omas auch „Nazisäue“ gewesen seien. Unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob dies als eine gewollte und gewagte Satire z. B. missglückt oder das Lied witzig ist, der Kinderchor „missbraucht“ und für „einen Belehrungswahn“ instrumentalisiert wurde, der Beitrag „fatal an die untergegangene DDR erinnert“, der Sender „denunziert und Umerziehung betreiben“ und „einseitig indoktrinieren“ will – so ein Auszug der Vorwürfe auch namhafter Politiker – , ist festzuhalten: Der Beitrag hilft nicht zu einem Bild beizutragen, das es erleichtert, den Inhalt der zuvor zitierten Studie zu relativieren.

Nicht selten ist zu lesen, dass sich die Vertreter der öffentlichen Anstalten gegen grundlegende Reformen – auch in der inhaltlichen Ausrichtung der Programme – sträuben und vielfach grundlegende konstruktive Vorschläge für die Zukunft der eigenen Sender vermissen lassen. Die durch Verfassungsgerichte gesicherte Finanzierung durch Rundfunkbeiträge schafft eine erhebliche Besserstellung der öffentlich-rechtlichen Anstalten gegenüber privaten Anbietern.

Es muss in diesem Zusammenhang als befremdlich angesehen werden und mindert beim Zuschauer die Akzeptanz, wenn im Rahmen eines sogenannten „Framing-Manuals“ augenscheinlich versucht werden soll(te), der vorhandenen Kritik am öffentlichen Rundfunk – wie zum Beispiel „Staatsfunk“, „Zwangsgebühren“ und aufgeblähter Apparat mit ungewöhnlich hohen Gehältern (so das Ergebnis einer durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, kurz KEF genannt, beauftragten Untersuchung) – zu begegnen. Augenscheinlich wird hier konkret von der ARD die Notwendigkeit gesehen – so die Studie –, ihre hohen „moralischen Prinzipien“ in den Vordergrund zu stellen, und das „Profitstreben“ der „medienkapitalistischen Heuschrecken“ – sprich der privaten Sender – zu diskreditieren. Es gilt hierbei aus Sicht der ARD positiv über die ARD zu denken. Dies jedoch nach „Framing-Manual“ nicht etwa vornehmlich durch ein besseres Programm, sondern auch durch den Versuch, die öffentliche Meinung zu Gunsten der ARD zu beeinflussen. Private Mitbewerber sollen sprachlich herabgesetzt werden, Eigenlob und übertriebene positive Eigendarstellung rücken dabei in den Vordergrund.

Bei Beobachtung der Praxis könnte man gelegentlich der Auffassung sein, dass sich Rundfunkanstalten ihre sie kontrollierenden Räte leisten und etwas „kosten lassen“. Finanziell gut aufgehoben und umgeben von Annehmlichkeiten – nicht selten auch als „finanzielle Belohnung“ für die Arbeit als Funktionäre zu Hause. Insgesamt sind sie jedoch vielfach eingebettet in den Einflussbereich der hier vertretenen Parteien und der Vertreter irgendwann einmal bestimmter gesellschaftlicher Gruppen (sogenannte plurale Organisation). Die gesellschaftlichen Gruppen – mit mehr oder minder großer Bedeutung – ausgewählt z. B. nach Religionszugehörigkeit, Registern von Verbänden und Vereinen, sind in ihrer heutigen Zusammensetzung als Repräsentation der veränderten komplexen Gesellschaft zu hinterfragen. Eine Kontrolle der Anstalten im Hinblick z. B. auf Programminhalte, Strukturen, Kosten (z. B. zu hohe Gehälter nach Feststellungen der KEF) und auch parteipolitischer Einflussnahme, können die Räte in der Regel nicht leisten. Sie sind üblicherweise auch nicht nach diesen Kriterien in ihren Organisationen ausgewählt worden.

Die Räte sind bei der Ausübung ihrer Aufgaben insbesondere auf die ausgewählten und zur Verfügung gestellten Informationen der Verantwortlichen aus den Rundfunkanstalten angewiesen – wer mag schlechtes dabei denken. Diese Beobachtung darf jedoch darüber nicht hinwegtäuschen, dass ein Weiterkommen und eine Beförderung im Redaktionsteam – auch heute nicht nur gelegentlich – insbesondere dann von Erfolg gekrönt ist, wenn auch der in der heutigen Zeit in der Regel nach grün und links der Mitte gerückten Mehrheitsmeinung Ausdruck verliehen wird. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der durch die Räte auch bezüglich der Unabhängigkeit der Anstalten überwacht werden soll, ist eng verflochten mit den Parteien und gesellschaftlichen Gruppen in den Räten; diese haben sich – zur stärkeren Einflussnahme und Willensbildung – in sogenannten Freundeskreisen organisiert. Nicht nur gelegentlich wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Programmen und der Besetzung von Stellen als ein Spiegelbild der ihn kontrollierenden Räte wahrgenommen und lässt damit auch Entscheidungen nach Proporz erkennen. Es ist daher nicht verwunderlich und eher aus ihrer Sicht verständlich, wenn gerade die Parteien diese Möglichkeiten der Einflussnahme nicht durch eine Privatisierung des Rundfunks verlieren wollen.

Die aktuelle Medienordnung benachteiligt private Anbieter durch die Zwangsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Anbieter. Es sollte jedoch in der freien Entscheidung jedes einzelnen Bürgers liegen, ob er z. B. sogenannte „flache Programme“ oder auf der anderen Seite spezialisierte Bildungsprogramme – bei welchem Anbieter auch immer – hören oder sehen will. Der Bürger, der seine politischen Entscheidungen bei Wahlen frei trifft, sollte nicht länger von den von ihm politisch Gewählten in seinen Entscheidungen in der Nutzung einer möglichen Rundfunkvielfalt eingeschränkt werden. Mögliche Hinweise und gerne hervorgebrachte Argumente, ein vollständig privatisierter Rundfunk habe z. B. grundsätzlich ein „flaches Programm“, berücksichtige im Angebot nicht das Interesse von Minderheiten und vernachlässige regionale Programmanforderungen, müssen u. a. auch als Schutzbehauptungen zur Wahrung der eigenen Interessen der von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Bevorteilten angesehen werden, wie zudem auch ein Blick auf den schon lange bestehenden und gut funktionierenden privat finanzierten Bereich unserer Medienordnung zeigt: Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und vielfältige digitale Angebote bilden vollumfänglich die Interessen und Wünsche der Nachfrager informativ und unterhaltend ab.

Dem Leser steht nicht nur politisch allgemein umfassend, sondern auch in fachspezifischen Veröffentlichungen, eine sehr große Zahl von Informationen in hoher Qualität zur Verfügung, die die Menschen bewegen, von deren Interesse sind und aktuelle Entwicklungen sachlich widerspiegeln. Sofern von Seiten der Politik der Strukturwandel z. B. im Zeitungsbereich begleitet werden soll, gilt es besonders darauf zu achten, dass nicht unter dem Deckmantel der „Sicherstellung eines notwendigen und fairen Wettbewerbs“ Finanzmittel verbraucht werden, die eher eine Struktur konservieren als den Strukturwandel im Wettbewerb erleichtern.

Die Schaffung eines allgemein freien Rundfunks, der vollständig außerhalb eines staatlichen Einflusses steht und keiner Zensur – auch im Denken – unterliegt, sollte für eine Demokratie grundlegend unabdingbar sein. Eine Demokratie bedarf unverzichtbar zur Funktion unabhängige und freie Medien – und dies ausdrücklich auch ohne Politiker in Aufsichtsgremien. Die Forderung muss vereinfacht heißen: Gleiche Chancen für alle am Medienmarkt Beteiligten. Ein staatlich in hohem Maße kontrollierter, beeinflusster und alimentierter Rundfunk kann und wird nicht dauerhaft staatsfrei sein.

Wir brauchen in Deutschland eine Medienordnung, die auf den privaten Wettbewerb mit echter Konsumentensouveränität setzt, z. B. nach den bekannten Regeln der Publizistik. Nutzungsabhängige Entgelte zur Bereitstellung von Daten und zur Finanzierung von Programmen sollten an die Stelle von Zwangsbeiträgen aber auch Subventionen treten. Über die Anbieterstruktur, die generell privatwirtschaftlich zu sein hätte, sollte ausschließlich der Markt, das heißt das Interesse der Mediennutzer, entscheiden. Als überlegenswert bietet sich z. B., zum realen Vollzug einer Privatisierung, der Vorschlag von Justus Haucap et al. an, u. a. mit Blick auf Neuseeland, die Privatisierungserlöse zur Gründung eines Stiftungsfonds zu nutzen, der Programminhalte mit gesellschaftlich bedeutsamen Programminhalten finanziert. Die Programmförderung von Angeboten, die sich nicht durch Werbung oder Bezahlfernsehen finanzieren lassen, erfolgt auf wettbewerblicher Basis über Ausschreibungen – und wird von einer zu bildenden pluralistischen Kommission beschlossen. Der Anteil der Politiker in dieser Kommission beträgt höchsten 25 Prozent.

Insgesamt muss jedoch einer baldigen Realisierung der vorstehenden Vorschläge mit Zweifeln begegnet werden. Wer gibt schon gerne z. B. finanzielle Privilegien ab, die er bei einer Beschäftigung in der privaten Wirtschaft nicht hätte; wer von den Politikern aller Couleur verzichtet schon gerne auf politischen Einfluss auf Medien und riskiert den Verlust von privilegierten und gut bezahlten Sitzen in z. B. Verwaltungsräten und Vorständen.

Zum Schluss ist auch hier noch einmal ausdrücklich festzuhalten, dass die vorstehenden Ausführungen nur auf dem Primat der Politik zur Gestaltung des Ordnungsrahmens und ihres regulatorischen Interesses aufbauen, so zum Beispiel in der Sicherung einer Grundversorgung. Es gilt im Rundfunk die große ordnungspolitische Aufgabe mit einem Ordnungsrahmen zu bewältigen, damit die zu schaffenden Regeln für alle Marktteilnehmer gleich und uneingeschränkt gelten sowie eine diskriminierungsfreie Teilhabe am Markt mit bestmöglicher Nutzung privater Initiativen, Innovationen und auch Investitionen auf wettbewerblicher Basis dauerhaft ermöglichen. Für einen vollständig privatisierten Rundfunk sollte die Politik zudem – wie vorstehend beschrieben – Anreize setzen, Programme vorzuhalten, die einen „Public Value“ durch entsprechende Inhalte und Informationen sicherstellen.

Die Grundlagen zu diesem Artikel finden ich in meinem Buch „Soziale Marktwirtschaft – Agenda 2030: Aufbruch in eine bessere ökonomische und ökologische Zukunft“, Berlin 2020

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